Seit 2005 gilt für ganz Österreich ein einheitliches Tierschutzgesetz zusammen mit den Anlagen Mindestanforderungen für die Haltung der einzelnen Tierarten.
Waren früher Transport und Landwirtschaft sowie militärische Dienst die Einsatzgebiete der Pferde, so sind sie heute vorwiegend Freizeit- und Sporttiere. Nicht immer werden die Ansprüche und Bedürfnisse der Pferde berücksichtigt. Daher ist eine deutliche Zunahme haltungs- und einsatzbedingter Erkrankungen und Verhaltensstörungen bei Pferden zu beobachten.
Rechtsgrundlagen:
Tierschutzgesetz TSchG
1.Tierhaltungsverordnung
Tierhaltungs-Gewerbeverordnung
Bundesgesetz über den Transport von Tieren
Verordnung (EG) Nr.1/2005 des Rates vom 22.Dezember 2004
EU-Verordnung 504/2008 über die Kennzeichnungspflicht
Info und Anfragen:
Email: regina.binder@vu-wien.ac.at
www.vu-wien.at
www.bmg.at/Tierschutz |