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Pferdetransport  

 
AKTUELLES

Einzelhaltung von Pferden
Immer wieder erhalten wir Meldungen über einzeln gehaltene Pferde mit dem Bemerken, dass dies nicht der Art entspricht. Die Rechtsmeinung dazu von DDr. Regina Binder von der Ved-Med Wien ist folgende: „Nach den Rahmenbestimmungen, insbesondere gem. § 13 Abs. 2 TSchG ist es zwar grundsätzlich verpflichtend, sozial lebende Tiere den Sozialkontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, doch wird dies im Allgemeinen nicht so verstanden, dass solche Tiere nur zu zweit oder in Gruppen gehalten werden dürfen. Es wäre aber zumindest erforderlich, dass ein Pferd zeitweise, z.B. im Rahmen eines Weideganges, Kontakt zu Artgenossen hat. Es wäre aus meiner Sicht im Hinblick auf § 13 Abs. 2 TschG daher zumindest erforderlich, dass einzeln gehaltene Pferde im Rahmen der gem. Punkt 2.2.4. der Anlage 1 zur 1. TierhaltungsV vorgesehenen Bewegungsmöglichkeit Kontakt zu Artgenossen haben. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bloßer Sichtkontakt den vollwertigen Sozialkontakt, der den Tieren das artspezifische Interagieren ermöglicht, nicht zu ersetzen vermag. Der Umstand, dass in Anlage 1 zur 1. TierhaltungsV keine näheren Anforderungen an den Sozialkontakt vorgesehen sind, ändert nichts an der Verpflichtung gem. § 13 Abs. 2 TSchG, da eine Verordnung gesetzliche Bestimmung nur näher regelt, nicht aber „aufheben“ kann.“

Umbaufristen für Pferdehaltungen
Die Umbaufristen sind in der 219. Verordnung vom 8.7.2010 „Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung“ geregelt. Es ist zu bedenken, dass die Frist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen ist. Die für landwirtschaftlichen Betrieben geltende Frist 2020 kommt nur dann zur Anwendung, wenn die betreffende Tierhaltung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des TSchG (1.1.2005) den zu letzt geltenden landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen hat.

Handbücher und Checklisten
Zu verschiedenen Tierarten wurde vom Bundesministerium für Gesundheit Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung Tierschutz (www.bmg.gv.at/tierschutzkontrolle) ausgearbeitet. Demnächst stehen diese auch für die Pferdehaltung zur Verfügung. Die Dokumente sind derzeit in Begutachtung.

In eigener Sache
Immer wieder berichten uns Pferdefreunde über Personen, die behaupten, mit uns zusammenzuarbeiten. Ersten sind diese Personen uns, wenn überhaupt, nur flüchtig bekannt. Oder wir verfügen über keine ausreichenden Informationen. Abgesehen davon, dass eventuell durch einen einmaligen schriftlichen oder telefonischen Kontakt keine Zusammenarbeit abgeleitet werden kann, wäre eine vertragliche Grundlage für eine Zusammenarbeit im eigentlichen Sinne notwendig. Dies müsste auch entweder schriftlich oder mündlich festgelegt werden. Sollte jemand auf solche Behauptungen oder Darstellungen stoßen, sind wir für eine umgehende Meldung dankbar.

Mail an: fragen@pferdeschutzverband.at


 
 
 

 

 
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